Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen wurde von den Sprechern der Vertriebenenverbände bzw. ostdeutschen Landsmannschaften am 5. August 1950 unterzeichnet und am folgenden Tag in einer Massenkundgebung in Stuttgart-Bad Cannstatt verkündet. Sie nennt „Pflichten und Rechte“ der Flüchtlinge und Vertriebenen, die nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1949 die deutschen Ostgebiete und andere Länder Ost- und Südosteuropas verlassen mussten. Unter diesen Rechten und Pflichten wird vor allem der Verzicht auf Rache und Vergeltung für die Vertreibung verstanden, das Schaffen eines geeinten Europas und die Beteiligung am Wiederaufbau Deutschlands und Europas. Darüber hinaus wird ein „Recht auf Heimat“ postuliert, dass ein von „Gott geschenktes Grundrecht der Menschheit“ sei, und seine Verwirklichung gefordert.
Aktuelles
- Jahrestreffen der Landsmannschaft Ostpreußen
- Gründungsfest des Deutschen Ordens 830 Jahre Päpstlicher Schutz
- Das Personenstandsregister des katholischen Kirchspiels St. Johannes Baptist in Gillau / Kr. Allenstein Band II: Jahrgänge 1911 bis 1920
- Ermlands Routen – Ein Projekt des Landkreises Allenstein / Olsztyn
- Allenstein in der Vorkriegszeit
- Groß Bertung Buch
- Im Heimat-Jahrbuch 51 haben wir über den Ablauf der Bruderhilfe berichtet.
- Adventsvesper, weihnachtliche Andacht mit Segen und Weihnachtssingen der Ermländer
- Hermann Galbach hat einige volkstümliche Märchen aus Ostpreußen aufgeschrieben und so der Nachwelt erhalten.
- Das neue Heimatjahrbuch erscheint Ende Dezember
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