Am 5. August jährte sich zum 70. Mal der Tag, an dem die Charta der deutschen Heimatvertriebenen in Stuttgart-Bad Cannstatt vor 30 Vertretern der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet und an folgenden Tag bei einer Großkundgebung vor dem Stuttgarter Schloss und im ganzen Bundesgebiet verkündet wurde. Unterzeichnet haben die Charta die Sprecher der Landsmannschaften der Vertriebenen, sowie die Vorsitzenden des Zentralverbandes der Vertriebenen Deutschen und seiner Landesverbände. Diese Charta wurde in einer Zeit, wo noch keiner der Betroffenen wusste, wie sein Weg weitergehen würde, unterschrieben. Die Herausforderungen im Nachkriegsdeutschland waren enorm, die Not vieler Geflüchteter und Vertriebener war groß und die Hoffnung auf Rückkehr in die Heimat noch größer. Zudem waren noch Tausende in sowjetischer Kriegsgefangenschaft. Die Charta gilt als das Grundgesetz der deutschen Heimatvertriebenen. Mit dem Aufruf zum Verzicht auf Rache und Gewalt, trotz des eigenen gerade erlittenen Unrechts, ist sie ein klares Bekenntnis zu Schaffung eines geeinten Europas, sie war zum Zeitpunkt ihrer Verabschiedung am 5. August 1950 ihrer Zeit weit voraus und aus jetziger Sicht, die größte moralische Leistung der Vertriebenen. Ihr Inhalt wird heute als modern und wegweisend bezeichnet. Neben dem Verzicht auf Gewalt enthält das Dokument aber auch die Forderung auf das Recht auf HEIMAT, als einem von Gott geschenktem Grund-recht der Menschheit. Diese Forderung ist für die Betroffenen von damals bis heute nicht verwirklicht worden.
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