Vorstand der KG Allenstein
hinten, v.l.n.r: Bernhard Grodowski, Jan Hacia, Andreas Grunwald, Hubert Schulz, Johann Certa, Waldemar Lehnardt.
vorn, v.l.n.r: Horst Tuguntke, Andreas Galenski, Siegfried Keuchel und Artur Korczak

Das Wahlergebnis. Die Vorstandswahl zur neuen Kreisgemeinschaft Allenstein e.V. auf der außerordentlichen Kreisversammlung vom 29. Juni 2019 im Rathaus zu Hagen a.T.W. hatte folgendes Ergebnis: In den fünfköpfigen geschäftsführenden Vorstand (allein stimmberechtigt) wurden gewählt: Kreisvertreter: Andreas Galenski, Stellvertreter: Siegfried Keuchel, Schatzmeister: Artur Korczak, Schriftführer: Jan Hacia, Schriftleiter: Andreas Galenski. Von diesen bilden drei den vertretungsberechtigten Vorstand nach § 26 Absatz BGB, nämlich der KV, sein Stellvertreter und der Schatzmeister.

Der erweiterte Vorstand, der nichtstimmberechtigt ist, setzt sich auf Grund der Wahl wie folgt zusammen: Kirchspielbeauftragter: Johann Certa, Heimatbetreuer: Herbert Monkowski, Pressereferent: Horst Tuguntke (er und H. Monkowski zugleich Redaktionsmitglied HJB), Internetbeauftragter: Bernhard Grodowski, Schriftführer-Stellvertr.: Andreas Grunwald. Das Archiv im erweiterten Vorstand werden vom Stellvertr. Kreisvertreter und die Versandabteilung vom Schriftführer mit verwaltet. Zu Kassenprüfern wurden wiedergewählt: Waldemar Lehnardt und Hubert Schulz. Alle Gewählten nahmen ihre Wahl an. Die Wahl in zwei Ämter, insbesondere des geschäftsführenden Vorstandes, ist gesetzeskonform. Die Amtsinhaber wurden überwiegend in der Stadt Allenstein geboren oder dort schulisch wie beruflich ausgebildet.

An der Wahl hatten sich 10 von 24 in die Kreisversammlung Gewählte beteiligt. Die überwiegend auf die letzten Plätze Gewählten der Stadtgemeinschaft hatten weisungsgemäß ihre Wahl nicht angenommen und waren auch nicht erschienen; dazu gehörte auch der Wahlleiter aus der Stadtgemeinschaft, der laut Satzung für die Bekanntgabe und Veröffentlichung des Wahlergebnisses zuständig ist. Das ist umso unverständlicher, als der Stadtgemeinschaft die Vereinsämter Kreisvertreter, Stellvertreter und Schriftführer und wenigstens zwei von fünf Ämtern in Aussicht gestellt worden waren; allerdings sollte ein jüngerer Vorstand berücksichtigt werden.

Zur Sach- und Rechtslage: Die Auffassung des Vorsitzenden der Stadtgemeinschaft Allenstein in der PAZ-Mitteilung vom 14. Juni 2019, Nr. 24 „Aus den Heimatkreisen, Allenstein-Stadt“, die Fusion sei gescheitert, ist „contra legem“, also rechtlich ohne Belang. Der Zusammenschluss der beiden ehemals selbstständigen Kreisgemeinschaften zur neuen Kreisgemeinschaft Allenstein e.V. ist längst vollzogen.

Die vom gemeinsamen Satzungsausschuss (ich gehörte dazu) im Jahre 2018 erarbeitete Satzung „Kreisgemeinschaft Allenstein e.V.“ mit ihrem § 3 des Inhalts „die Kreisgemeinschaft Allenstein ist der Zusammenschluss der ehemaligen Bewohner der Stadt und des Landkreises Allenstein…“ wurde von einem Notar wie vereinbart bei einem Vereinsgericht am 28.September 2018 eingetragen und das zuständige Finanzamt hat am 19. November 2018 den beantragten Freistellungsbescheid erteilt; inzwischen wurde einvernehmlich ein Vereinskonto KG Allenstein e.V. bei einer neuen Bank eingerichtet. So wenig es die frühere KG Allenstein-Land noch gibt, so wenig ist die Stadtgemeinschaft Allenstein heute noch existent; es gibt sie nur noch auf dem Papier. Als Inhaber des Rechtspfleger-Diploms (ein Rechtspfleger ist beim Amtsgicht für die Bearbeitung und Entscheidung in Vereinsregistersachen zuständig) erkläre ich: Die bei der Stadtgemeinschaft in Rede stehende „Beitrittserklärung“, die noch aussteht, ist nicht gegenüber der neuen gemeinsamen Kreisgemeinschaft, sondern gegenüber dem zuständigen Amtsgericht, bei dem der Verein noch eingetragen ist, zur Bereinigung des Vereinsregisters, also zur Löschung, abzugeben; andernfalls ist der aufwändigere Weg der Liquidation (Auflösung) des Vereins unter Beachtung der eigenen Satzung und unter Zuhilfenahme eines Notars zu wählen, wobei offen bleibt, was mit dem Vereinsvermögen, insbesondere mit der erst kürzlich heimlich gegründete Stiftung geschieht.

Der neu gewählte Vorstand der Kreisgemeinschaft Allenstein e.V. ist sich seiner Verantwortung gegenüber den Mitgliedern aus Stadt und Land Allenstein und auch gegenüber der Deutschen Minderheit in Allenstein durchaus bewusst und wird dementsprechend seine satzungsgemäße Arbeit aufnehmen.

Horst Tuguntke